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Hallennutzung

  • die Halle betreten nur mit Hallen-Tennisschuhen, auch den seitlichen Streifen!
  • Generell kein Essen in der Halle.
  • es darf nur Wasser  getrunken werden.
  • nach Nutzung Licht ausschalten
  • die Umkleiden nutzen, auch zum Abstellen jeglicher Straßenschuhe.

                      Keine Übungen an und gegen die Wände in der Halle

 

Gastspieler

Gastspielerinnen bzw. Gastspieler können auf unseren Freiplätzen
– voraus­gesetzt die Platzbelegung lässt es zu –

unter folgenden Bedingungen spielen:

 

 

  1. Der Gast spielt mit einem TCO-Mitglied.
  1. Jeder Gast verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Platzpflege (s.u.)
  1. Gäste nutzen die Plätze auf eigene Gefahr und sind nicht über den TCO bzw. den Landessportbund versichert.
  1. Den Anweisungen des Platzwartes oder eines Vorstandsmitglieds ist jederzeit Folge zu leisten.
  1. TCO-Mitglieder, die sich nachweislich nicht an die Gastspielordnung  halten, dürfen keine weiteren Gäste einladen.
  1. Folgende Gebührenordnung ist für das Spiel mit Gastspieler verbindlich:

 

Einzelspieler

60 Minuten

(inkl. Platzpflege)

10 €/Std.

Doppelspieler

60 Minuten

(inkl. Platzpflege)

10 €/Std.  pro Gastspieler

 

Platzordnung

Jedes Clubmitglied ist aufgefordert, auf das Einhalten dieser Platzordnung zu achten, um einen reibungslosen  Spielbetrieb sowie die Erhaltung und Pflege unserer Anlage im Interesse aller Mitglieder zu gewährleisten.

 

  1.  Spielberechtigung
  • Alle TCO-Vollmitglieder und Spieler mit TCO-Zweimitgliedschaft sind nach der Zahlung des Jahresbeitrages berechtigt, zum Spiel frei gegebene Tennisplätze zu benutzen.
  • Gesonderte Regelungen für Gäste sind der Gastspielordnung zu entnehmen.

 

  1.  Kleidung
  • Spieler müssen auf dem Platz Tennisschuhe tragen. Andere Profilschuhe (z. B. Joggingschuhe) sind nicht erlaubt.
  • Das Betreten der Umkleiden mit Sandplatzschuhen ist nicht erlaubt.

 

  1.  Spielzeit und Platzbelegung
  • Grundsätzlich beträgt die Spielzeit für Einzel und Doppel 60 Minuten, jeweils inklusive Platzpflege.

Ein Mitspieleraustausch verlängert die Spielzeit nicht.

  • Die Plätze werden online gebucht     über die Homepage    bzw. hier über  tc-ober-roden.ebusy.de   
  • Um einen Platz nutzen zu können, muss für ein Einzelspiel mindestens ein Spieler und für ein Doppelspiel mindestens zwei Spieler bis zu Beginn der reservierten Zeit auf der Anlage anwesend sein.

 

  1.  Bevorrechtigte Platznutzung
  • Das allgemeine Benutzungsrecht ist aufgehoben und die Spielzeiten nach Ziffer 3 gelten nicht
  • bei Team- und Turnierspielen,  bei Clubmeisterschaften
  • soweit der Vorstand dies sonst anordnet

 

  1.  Platzpflege

 

  • Vor dem Spielbeginn ist der Platz, soweit erforderlich, zu bewässern.
  • Nach dem Spiel muss der Platz kreisförmig bis zu den Zäunen abgezogen und die Linien gekehrt werden. Auf den Plätzen stehen Scharierhölzer (Holzschaber) zur Ver­fügung. Diese dienen dazu, grobe Unebenheiten auf dem Platz auszu­gleichen.
  • Anordnungen von Vorstandsmitgliedern zur Pflege oder Sperrung von Plätzen sind zu beachten.
  • Sonnenschirme sind unmittelbar nach Spielende einzuklappen
  • Abfälle (z.B. Dosen, alte Bälle, Flaschen etc.) mitnehmen und sachgerecht entsorgen

 

  1.  Haftung
  • Unfälle sind sofort dem Vorstand zu melden. Für Sportunfälle von Mitgliedern besteht eine Versicherung, jedoch keine Haftung des Vereins.
  • Kinder auf der Tennisanlage obliegen der Aufsichtspflicht der Eltern. Der Club haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  • Benutzer der Tennisanlage haften für Schäden aus unsachgemäßer Benutzung.
  • Der Verein haftet nicht für Diebstahl und Beschädigungen von mitgebrachten Sachen und abgestellten Fahrzeugen.

 

  1.  Allgemeines
  • Alle Mitglieder sind aufgerufen, Plätze und Clubanlage sauber und pfleglich zu behandeln. Technische Mängel oder Schäden sind umgehend dem Vorstand mitzuteilen.
  • Störungen anderer Mitglieder sind zu unterlassen. Hunde müssen an der Leine gehalten werden.
  • Das Radfahren auf der gesamten Anlage ist nicht gestattet. Fahrräder sind im Eingangsbereich abzustellen.
  • Die Vorstandsmitglieder sind weisungsbefugt.